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Werner Academy
Teilnahmebedingungen

Veranstaltungen
Ob und wie die Veranstaltungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Werner Academy. Die Mindestteilnehmerzahl bei Präsenzseminaren beträgt 4, Online-Seminaren 3, bei Intensivseminaren 2 Teilnehmer. Terminverschiebungen und Streichungen von einzelnen Seminarangeboten, sowie die Verlegung des Seminarortes (in der jeweiligen Großgemeinde) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten die angemeldeten Teilnehmer bis zu 7 Kalendertage vor Seminarbeginn eine digitale Nachricht auf der von Ihnen übermittelten E-Mail-Adresse.

Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Seminarveranstaltung der Werner Academy ist verbindlich und muss mindestens digital erfolgen. Der Teilnehmer erhält umgehend eine Bestätigung. Mit der Anmeldung erkennt der Seminarteilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Der Teilnehmer erhält ca. 14 Kalendertage vor Seminarbeginn eine gesonderte Einladung, sowie die Gebührenrechnung per E-Mail.
Sollte der zeitliche Abstand zwischen Anmeldung und Seminar die 14 Kalendertage unterschreiten, erfolgt der Versand der Gebührenrechnung am nächsten Werktag.

Zeitlicher Seminarumfang
Der zeitliche Seminaransatz ist immer der Internetseite zu entnehmen und wird auf der Anmeldung mit ausgewiesen. Die Präsenzseminare gliedern sich zeitlich wie folgt: Verkehrsleiter Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr, 5 Tage Vollzeit, 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr – Freitag 14:30 Uhr; Betriebsleiter Taxi- / Mietwagenverkehr, 4 Tage Vollzeit, 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr. Bei geringer Teilnehmerzahl (4 oder weniger) kann der Dozent zum Anfang des Seminars, dieses auf 4 Tage verkürzen. Online-Vollzeitseminare beginnen um 09:00 Uhr und enden täglich zwischen 16:00 und 16:30 Uhr.

Spezial-Seminare
Die Rahmenbedingungen für Einzelseminare, Inhouse-Seminare, Workshops, sowie Kostenrechnungsseminare werden individuell vereinbart.

Online-Seminare
Im Vorfeld eines Online-Seminars werden eventuell für die Ausbildung notwendige Unterlagen an den Seminarteilnehmer / die Seminarteilnehmerin versendet. Damit der Teilnehmer die vom Paketdienst angebotene Sendungsverfolgung nutzen kann, bindet die Werner Academy die bekannte E-Mail-Adresse des Empfängers in den Versandablauf mit ein.

Zusendung von Literatur vor Beginn eines Präsenzseminars
Für die Zusendung von Literatur vor Seminarbeginn erhält der Interessent / die Interessentin im Vorfeld eine auf die Literatur bezogene Rechnung zzgl. 12,- € Bearbeitungsgebühr und Versandkostenpauschale.

Schriftverkehr
Die Werner Academy arbeitet im Bereich des Schriftverkehrs ausschließlich digital.

Gebühren
Seminargebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind nach Rechnungserstellung an die Werner Academy vor Seminarbeginn zu begleichen, vorzugsweise in Form einer Banküberweisung; nur in absoluten Ausnahmefällen akzeptieren die Dozenten die Barzahlung. Schecks werden durch die Werner Academy nicht akzeptiert. Die Seminargebühren beinhalten: Lehrmaterial (Fachbuch, Taschenrechner, Textmarker, Kugelschreiber, Block, Handout Kostenrechnung, Seminargetränke (Kaffee, Tee, Kaltgetränke frei – soweit vom Seminarraum-Vermieter gestattet))

Gebührenerstattung
Eine Gebührenerstattung erfolgt im vollen Umfang, wenn eine Veranstaltung ersatzlos ausfällt. Weitere Ansprüche gegen die Werner Academy können nicht geltend gemacht werden.

Rücktritt / Abbruch
Folgende Gebühren werden bei Rücktritt fällig:
Bis inkl. 7 Kalendertage vor Seminarbeginn: 20% der vollen Seminargebühr
Bis inkl. 3 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50% der vollen Seminargebühr
Weniger als 3 Kalendertage vor Seminarbeginn: volle Gebühr
Der Rücktritt ist vorzugsweise nachweislich schriftlich per Post an die Werner Academy zu richten. (Anschrift s.o.);
Werner Academy akzeptiert auch Kündigungen per E-Mail an info@werner-academy.de.
Erfolgt während des laufenden Seminares ein Abbruch mit nachweislich triftigem Grund, dann sind 50% der Seminargebühr bei einem Folgeseminar zu leisten. Erfolgt ein Rücktritt wegen vermeintlich wichtiger persönlicher Gründe des Teilnehmers / der Teilnehmerin vor Seminarbeginn, z.B. Tod eines Angehörigen, Krankheit, plötzliche Nichtfreistellung für den Besuch des Seminars durch z.B. den Arbeitgeber ist die Seminargebühr in vollem Umfang zur Zahlung fällig.

Verschieben von Seminaren durch den Teilnehmer
Folgende Gebühren werden bei Umbuchung fällig:
Bis inkl. 7 Kalendertage vor Seminarbeginn: 20% der vollen Seminargebühr
Bis inkl. 3 Kalendertage vor Seminarbeginn: 40% der vollen Seminargebühr
Weniger als 3 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50% der vollen Seminargebühr

Nachschulung von Teilnehmern mit nachweislich nicht bestandener IHK-Fachprüfung
Die Werner Academy gewährt einem Teilnehmer bei nachweislich nicht bestandener IHK-Prüfung in Bezug auf das ursprünglich gebuchte Fachgebiet innerhalb eines Zeitjahres danach, die einmalige Teilnahme an einem weiteren Seminar, selbiges Fachgebiet, für 10% der jeweils geltenden Seminargebühr als Aufwandsentschädigung. Der Teilnehmer kann sich auf einen derartigen Termin bewerben, ob die Teilnahme stattfinden kann, entscheidet die Werner Academy. Der Teilnehmer hat als Nachweis der nicht bestandenen Prüfung das entsprechende Schreiben der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorzulegen, bzw. auf digitalem Weg an die Werner Academy zu übermitteln. Ein weiteres Kriterium für eine solche Wiederholungsschulung ist, dass das erste Seminar von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ohne Fehlzeiten besucht wurde. Hierfür werden von den jeweiligen Dozenten Anwesenheitslisten geführt.
Bei Rücktritt von einem durch die jeweilige Anmeldung festgelegtem Termin werden pauschal 100% der oben genannten Aufwandsentschädigung fällig.

Nachschulung aus einem „anderen Grund“
Ein Kandidat, der die Prüfung noch nicht absolviert hat, jedoch noch einmal an einem Seminar der ursprünglich gewählten Fachrichtung teilnehmen möchte, wird mit 50% der jeweils aktuellen Teilnahmegebühr durch die Werner Academy abgerechnet. Es gelten die unter „Rücktritt / Abbruch“ aufgeführten Teilnahme-/Vertragsbedingungen.

Teilnahmebescheinigungen
Am Seminarende erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung zur freien Verwendung.

Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist Fulda.
Stand 10/2023