Verkehrsleiter Omnibusverkehr
Sach- und Fachkundeseminare zur Vorbereitung auf die IHK Prüfung im Bereich Verkehrsleiter Omnibusverkehr
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrdienstleiter im Busverkehr ergeben sich aus der EU-Verordnung 1071/2009 und der Verordnung über den Zugang zum Straßenpersonenverkehr (PBZugV). Die Marktzugangsregeln für Unternehmer im Personenverkehr sind EU-weit einheitlich geregelt. Der Unternehmer selbst oder die für das Personenbeförderungsgeschäft verantwortliche Person (Verkehrsleiter oder Betriebsleiter bei BO Kraft) muss bei der Genehmigungsbehörde eingetragen sein. Diese Person muss persönlich zuverlässig und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung kann von der IHK als unternehmerische Kompetenz ausgewiesen werden.